Allgemeine Geschäftsbedingungen Sandra Eder | fancy artists management

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die Sandra Eder | fancy artists management gegenüber dem Veranstalter erbringt, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

 

1. Darbietung

Die Künstler sind in der Gestaltung ihrer Darbietung alleinverantwortlich. Dem Veranstalter sind deren Stil und deren Art bekannt.

 

2. Art der Veranstaltungen

Der Veranstalter garantiert, dass es sich bei der jeweils angefragten Veranstaltung um keine parteipolitische Veranstaltung bzw. von Organisationen ideologischen Inhalts, nahestehenden Gruppen oder Vereinen organisierte oder unterstützte Veranstaltung handelt. Sollte dies zutreffen, so ist von Sandra Eder | fancy artists management eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Andernfalls ist Sandra Eder | fancy artists management berechtigt die Vereinbarung mit dem Veranstalter jederzeit bei gleichzeitiger Forderung des festgelegten Honorars und der daraus entstandenen zusätzlichen Kosten mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

3. Künstlervermittlung

Sandra Eder | fancy artists management steht für eine erfolgreiche Vermittlung und/oder erbrachte Dienstleistung ein von ihr festgelegtes Honorar zu. In der vom Veranstalter an Sandra Eder | fancy artists management zu bezahlenden Gage, ist die Gage an die Künstler und das Vermittlungshonorar bereits inkludiert.

 

Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass Sandra Eder | fancy artists management nicht als Veranstalter, sondern nur als Vermittler zwischen den Künstlern einerseits und dem Veranstalter andererseits auftritt. Über gültige, besondere gesetzliche Bestimmungen und behördliche Auflagen sind Sandra Eder | fancy artists management und/oder der Künstler vor dem rechtsgültigen Engagement bzw. spätestens vor Beginn der Darbietung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Dies bedeutet insbesonders, daß im Falle der Nichteinhaltung von Vertragspunkten, allfällige Streitigkeiten und eventuell daraus resultierende Schadenersatzansprüche, ausschließlich zwischen den Künstlern und dem Veranstalter auszutragen sind.

 

Sandra Eder | fancy artists management haftet nicht für Vertragsverletzungen, die die Künstler bzw. der Veranstalter selbst zu vertreten hat. Sollte allerdings durch Nichteinhaltung von Vertragspunkten entweder seitens des Künstlers oder des Veranstalters für Sandra Eder | fancy artists management Schaden oder Folgeschäden entstehen, so verpflichtet sich der Schuldtragende für die Höhe dieses Schadens aufzukommen.

Sandra Eder | fancy artists management ist bis auf Widerruf berechtigt, die Veranstaltung unter Namensnennung des Veranstalters und des gebuchten Künstlers auf den jeweiligen Homepages und in sozialen Medien anzuführen.

4. Gage

Die Gage wird vom Veranstalter nach Rechnungslegung auf das von Sandra Eder | fancy artists management  angegebene Konto überwiesen. Die Zahlung seitens des Veranstalters hat bis spätestens 2 Wochen nach dem Auftritt am Konto zu sein. Kommt der Veranstalter mit Zahlungen in Verzug, sind Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 1 Prozent pro Monat zu zahlen.

 

Wird die Gage nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Form ausbezahlt, so haben die Künstler das Recht, den Auftritt einseitig abzusagen, ohne dass jedoch die Zahlungsverpflichtung für den Veranstalter entfällt. Über die Höhe der Gage ist gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

 

5. Steuern und Abgaben

Zur Vorschreibung gelangende Steuern und Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Steuern und Abgaben (GEMA, AKM, Vergnügungssteuer, Ausländersteuer, etc.) zu entrichten, soweit es sich nicht um persönliche Steuern der einzelnen Künstler handelt. Diese ausgenommen, entbindet der Veranstalter die Künstler von allen Verpflichtungen.

 

6. Bühne und Technik

Die angegebenen Mindestbühnenmaße und die Technical Rider der Künstler sind vom Veranstalter einzuhalten. Diese sind wesentlicher und untrennbarer Bestandteil des Konzertvertrages.

 

7. Open Air

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Musiker und Equipment wettergeschützt sind. Seiten- und Rückwände sowie Dach der Bühne sind so zu konstruieren, dass sie Regen und Wind abhalten. Für den Notfall haben Planen bereitzuliegen, mit denen das Equipment in kurzer Zeit abgedeckt werden kann.

 

Sollte die Außentemperatur weniger als +5 Grad Celsius betragen, ist außerdem für eine angemessene Beheizung der Bühne durch eine für alle Musiker ausreichende Anzahl an Heizmitteln (wie Heizkanonen, Hochleistungs-Heizstrahler oder Heizschlangen) zu sorgen, da sich die Instrumente bei niedrigen Temperaturen verstimmen, Finger und Gelenke steif werden und damit nicht die gewohnte Qualität von Musik und Show garantiert werden kann bzw. im Härtefall ein Auftreten gar nicht möglich ist. Weiters hat sich auch am FOH-Platz ein Heizstrahler für die Tontechniker zu befinden.

 

8. Backstagebereich

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass gesicherte Abstellplätze für alle Fahrzeuge der Künstler, allfällige Zufahrts- bzw. Eintrittsgenehmigungen sowie die notwendigen Akkreditierungen in ausreichender Anzahl rechtzeitig zur Verfügung stehen und dem für die Künstler Verantwortlichen übergeben werden.

 

Der Be- und Entladeplatz darf maximal 50 Meter von der Bühne entfernt sein. Der Abstellplatz darf nicht weiter als 200 Meter vom Auftrittsort entfernt sein (gemeint ist jeweils die Wegstrecke, nicht die Luftlinie). Sollte dies wegen der lokalen Gegebenheiten nicht möglich sein, so hat der Veranstalter für einen geeigneten Transfer aller Künstler, Techniker und Begleitpersonen zu sorgen.

 

Der Veranstalter ist, von der Anreise bis zur Abreise, für eine ausreichende Sicherung der Bühne und Garderoben sowie generell für die Sicherheit der Künstler und deren Equipment verantwortlich und verpflichtet sich dafür ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Insbesondere trägt der Veranstalter dafür Sorge, dass während des Konzertes unbefugte Personen keinen Zutritt zur Bühne oder Garderobe erhalten.

 

Ab Eintreffen bis zur Abreise der Künstler haftet der Veranstalter in voller Höhe für etwaige Schäden der mitgebrachten Anlage, Instrumente, Garderobe, etc. der Künstler und Techniker durch Dritte, Diebstahl, etc. Im Falle einer Verletzung bzw. Beschädigung, welche im Zusammenhang mit dem Ablauf der Veranstaltung und/oder durch Veranstaltungsbesucher, und nicht aus Verschulden der Künstler und/oder deren Begleitpersonen, verursacht wurden, haftet der Veranstalter für sämtliche Schäden und Folgeschäden in voller Höhe. Kosten für allfällige Haftpflichtversicherungen gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

9. Garderobe

Der Veranstalter verpflichtet sich, in unmittelbarer Nähe des Bühnenaufgangs eine absperrbare, ungestörte und geräumige Garderobe zur Verfügung zu stellen, die wie folgt ausgestattet ist:

 

Ausreichend Sitzgelegenheiten, Tische, Spiegel und Garderobenständer für die Bühnenkleidung. Der Veranstalter hat für Getränke (Mineralwasser, Fruchtsäfte, Kaffee, Bier und Wein) in ausreichender Anzahl zu sorgen. In unmittelbarer Nähe der Garderobe hat sich ein sauberes, dem üblichen Standard entsprechendes WC zu befinden. Die Garderobe muss ausreichend beleuchtet, beheizt und/oder belüftet sein.

 

10. Verpflegung

Während der gesamten Dauer der Anwesenheit der Künstler am Veranstaltungsort hat der Veranstalter für ausreichend Getränke und Imbisse zu sorgen. Auf der Bühne hat sich spätestens bei Auftrittsbeginn für jeden der Musiker mindestens ein Liter Mineralwasser zu befinden (wenn möglich ohne Kohlensäure; optimal sind Plastik-Leichtflaschen).

 

Der Veranstalter sorgt am Veranstaltungsort oder in einem maximal 5 Minuten Gehzeit entfernten Restaurant für warme Mahlzeiten für die Musiker und die Tontechniker. Als warme Mahlzeit gilt diesbezüglich ein zumindest gutbürgerliches Menü (auch vegetarische Auswahl) mit Vorspeise, Hauptspeise und Dessert nach Wahl sowie Kaffee und ausreichend Getränken.

 

11. Reisekosten, Unterbringung

Befindet sich der Veranstaltungsort außerhalb von Wien (ab Umkreis 50 km) übernimmt der Veranstalter die Reisespesen und Nächtigung für Künstler und Tontechniker.

 

Es sind Einzelzimmer mit Frühstück vom Veranstalter den Künstlern kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Unterbringung seitens des Veranstalter hat zumindest in einem ****Hotel (4-Sterne-Hotel) zu erfolgen. Alle Zimmer müssen mit Bad/Dusche und WC ausgestattet sein, ausreichend beheizt und/oder belüftet sein, sowie sich in ein und demselben Gebäude befinden.

 

Der Veranstalter verpflichtet sich die Zimmer in einem Hotel zu reservieren, das in maximal 10 Minuten Gehweite zum Auftrittsort liegt. Sollte dies wegen der lokalen Gegebenheiten nicht möglich sein, so hat der Veranstalter für einen geeigneten Transfer zu sorgen. Die Schlüssel zu den Zimmern werden unmittelbar nach Ankunft der Künstler am Veranstaltungsort vom Beauftragten des Veranstalter an die Künstler ausgehändigt.

 

12. Höhere Gewalt und Haftung

In Fällen höherer Gewalt entfällt die Zahlungsverpflichtung des Veranstalters zur Auszahlung der Gage. Die Punkte 10. und 11. behalten jedoch ihre Gültigkeit, falls die Künstler bereits auf dem Weg zum Veranstaltungsort sind oder die Anreise bereits erfolgt ist. Sind Spesen bereits in der Gage enthalten, wird ersatzweise eine Pauschale von 30 % angenommen.

 

Im Falle der Absage der Veranstaltung durch die Künstler wegen Erkrankung eines oder mehrerer Mitglieder ist diese Erkrankung mittels ärztlichen Attests durch das jeweilige Mitglied innerhalb von 14 Tagen nachzuweisen.

 

Bei Vertragsbruch seitens des Veranstalters hat dieser eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage an Sandra Eder | fancy artists management zu bezahlen. Sandra Eder | fancy artists management behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung bereits eines Paragraphen und/oder Teiles eines Paragraphen durch den Veranstalter Schadenersatz zu verlangen und bei einer Nichteinigung über die Höhe des Schadenersatzes den Auftritt einseitig abzusagen, ohne dass jedoch die rechtliche Zahlungsverpflichtung für den Veranstalter entfällt. Der Veranstalter verpflichtet sich, in diesem Fall auf Rechtsmittel zu verzichten. Ein etwaiger Pacht-, Besitz- und Direktionswechsel etc. führen nicht zur Aufhebung dieses Vertrages.

 

13. Absage, Fristen, Genehmigungen

Muss der Veranstalter die Veranstaltung aus wichtigem Grunde absagen oder kann der Veranstalter seinen Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag resultieren, nicht nachkommen, so hat er Sandra Eder | fancy artists management bis spätestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin mittels eingeschriebenem Brief davon in Kenntnis zu setzen. Die Zahlungsverpflichtung des Veranstalter bleibt aufrecht.

 

Müssen die Künstler die Veranstaltung aus welchem Grunde auch immer absagen oder können die Künstler ihren Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag resultieren, nicht nachkommen, so hat Sandra Eder | fancy artists management den Veranstalter in Kenntnis zu setzen. Ausgenommen sind wie immer Fälle von höherer Gewalt.

 

Diese Vereinbarung kann bei Krankheit sowie im Falle einer wichtigen Fernsehverpflichtung eines Künstlers von Sandra Eder | fancy artists management aufgelöst werden, ohne dass der Veranstalter daraus irgendwelche Kosten, Schadenersatz oder Ähnliches geltend machen kann. Ein ärztliches Attest bzw. eine schriftliche Bestätigung der betreffenden TV-Station sind dem Veranstalter vorzulegen. Sandra Eder | fancy artists management wird versuchen, einen Ersatztermin im Einvernehmen zu koordinieren. Sollte dies scheitern, bestehen jedoch keine weitergehenden Ansprüche gegenüber Sandra Eder | fancy artists management.

 

Die Künstler sind berechtigt ihren Auftritt vorzeitig zu beenden, wenn eine weitere Darbietung unzumutbar ist. Eine derartige Unzumutbarkeit ist exemplarisch in folgenden Fällen gegeben: Körperliche, tätliche Angriffe auf ein Mitglied, einen Techniker oder Angehörigen der Künstler oder von Sandra Eder | fancy artists management während der Veranstaltung, Zuschauerausschreitungen, mangelhafte Bühnenausstattung, erhebliche Sicherheitsmängel, unzureichende technische Voraussetzungen etc. In einem derartigen Fall bleibt die volle Vergütungspflicht des Veranstalters bestehen.

 

Mitschnitte der künstlerischen Darbietung auf Bild- und/oder Tonträger jeglicher Art sind ohne vorherige Genehmigung der Künstler nicht gestattet. Der Veranstalter hat dafür alleinverantwortlich Sorge zu tragen, daß auch keine Aufzeichnungen von Veranstaltungsbesuchern durchgeführt werden. Handelt der Veranstalter gegen diese Vereinbarung, so gilt als ausdrücklich vereinbart, daß sämtliche Verwertungsrechte auf den Künstler übertragen bzw. die Aufzeichnungen vernichtet werden. 

 

14. Zusatzvereinbarung

Sowohl Künstler als auch Veranstalter verpflichten sich, nicht direkt mit dem Veranstalter und/oder dessen Vertretern in Kontakt zu treten, mit der Absicht eine Vermittlung zwischen Veranstalter und Künstler durch Dritte auszuschalten. Bei Nichteinhaltung werden beiden eine Konventionalstrafe jeweils in Höhe der vereinbarten Gage zusätzlich zum Kostenersatz angefallener Spesen an Sandra Eder | fancy artists management in Rechnung gestellt.

 

15. Schriftformerfordernis

Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Absprachen erhalten keine Gültigkeit und sind gegenstandslos.

 

16. Salvatorische Klausel

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.

 

17. Anwendbares Recht

Auf die gegenständlichen AGB kommen ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, zur Anwendung.

 

18. Gerichtsstand

Alle sich aus den gegenständlichen AGB ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des für Wien sachlich berufenen Gerichts.

 

19. Schlussbestimmung

Von Sandra Eder | fancy artists management übermittelte Verträge sind binnen vierzehn Tagen, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet, an Sandra Eder | fancy artists management zurückzuschicken. Da Verträge, die von Sandra Eder | fancy artists management an den Veranstalter gesandt werden, einer mündlichen Vereinbarung folgt, gilt bei keiner weiteren Rückmeldung durch den Veranstalter der Vertrag durch die vom Veranstalter genannten Person/Firma/Institution als angenommen. Der Vertrag erhält somit nach Ablauf dieser Frist automatisch Gültigkeit. Die Unterzeichnenden erklären sich mit dem Vertrag uneingeschränkt einverstanden und bestätigen weiters, zeichnungsberechtigt und bevollmächtigt zu sein.